Verpflegungsmehraufwand automatisch berechnen
Neues Feature
Sparen Sie sich die manuelle Eingabe von Verpflegungszuschlägen. Mit unserer Erweiterung ‚Individuelle Berechnungslogiken‘ können Sie diese völlig automatisch erfassen.
So geht's: Verpflegungsmehraufwand automatisch verbuchen
Verzichten Sie künftig auf die lästige Eingabe von Verpflegungszuschlägen bei der Zeiterfassung. In Timecount können die Berechnungen individuell angepasst und Zuschläge automatisiert werden. Dadurch kann z.B. Ihren Mitarbeitern automatisch ein Verpflegungszuschlag von 6,- EUR gutgeschrieben werden, sobald deren Arbeitszeit 8 Stunden oder mehr beträgt.
Aber nicht nur Verpflegungsmehraufwendungen können automatisiert werden. Jeder Wert im Zeitkonten Modul kann nach den unternehmenseigenen Regeln angepasst werden. Beispielsweise können Sie auch Tätigkeiten festlegen, bei der Mitarbeiter automatisch eine Leistungszulage erhalten, z.B. für Staplerfahrer.
Die Formeln können viele verschiedene Faktoren berücksichtigen, darunter u.A. die Tätigkeit, die Dauer, den Zeitraum und auch Qualifikationen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Kontaktieren Sie unseren Support für weitere Beispiele und Informationen.
Das können Sie künftig anpassen
Erfassung von Arbeitszeiten und Zuschlägen
- Fahrt-/Reisekosten
- Auslöse / Verpflegungszuschlag
Beispiel 1: Bei Arbeitszeiten, die über 8 Stunden hinaus gehen, bekommen Mitarbeiter automatisch 6,- EUR Verpflegungszuschlag gutgeschrieben.
Beispiel 2: Mitarbeiter mit der Tätigkeit ‚Staplerfahrer‘ bekommen als Leistungszulage automatisch 2,- EUR pro Stunde mehr.
Erfassung bei Urlaub, Krankheit, Ausgleich und sonstigen erfassten Zeiten
- Stunden
- Tagesfaktor
- Fahrt-/Reisekosten
- Auslöse/Verpflegungszuschlag
Beispiel: Wenn der erfasste Urlaub eines Mitarbeiters länger als 7 Tage andauert, werden dem Mitarbeiter automatisch 200,- EUR Urlaubsgeld gutgeschrieben.
Zeitkonten Berechnung
- Gesamtstunden
- Überstunden
- Saldostunden
- Sollstunden
- Fahrt-/Reisekosten
- Auslöse/Verpflegungszuschlag
Beispiel: Bei der Berechnung von Überstunden sollen künftig auch Krank- und Urlaubszeiten berücksichtigt werden.