Arbeitszeitstatistiken – Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit

Neue Funktion

Timecount Blog Arbeitszeitstatistiken

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts wird in den Tarifverträgen geregelt. Timecount kann Ihnen über ein integriertes Tool die durchschnittliche Arbeitszeit ausgeben. Ideal für die Entgeltfortzahlung bei Tarifverträgen.

Bei einigen Tarifverträgen muss bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung der durchschnittliche Arbeitsverdienst und die durchschnittliche Arbeitszeit eines Referenzzeitraums errechnet werden.

Beispiel – Auszug aus dem Manteltarifvertrag iGZ Zeitarbeit, § 6a:

Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des Urlaubsentgelts sind für jeden nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu vergütenden Krankheits- bzw. Urlaubstag für die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts der durchschnittliche Arbeitsverdienst und die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei abgerechneten Monate (Referenzeitraum) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Urlaubsantritts zugrunde zu legen.

 

Arbeitszeitstatistiken

Im Mitarbeiter Modul können nun dynamische Urlaubs- und Krankheitstage erfasst werden. Damit können Sie flexibel wählen, wieviele Stunden dem Mitarbeiter für ein Krank- bzw. Urlaubstag in das Zeitkonto gebucht werden.

Bei einigen Tarifverträgen muss für der Erfassung von Urlaubs- und Krankheitstage die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate, bzw. 13 Wochen errechnet werden. Mit unserem neuen Tool (ab sofort zu finden im Mitarbeiter Modul) können Sie nun die durchschnittliche Arbeitszeit ausrechnen lassen. Sie müssen dazu lediglich den Zeitraum wählen (z.B. letzten 3 Monate) und auswählen welche Stunden mit in die Berechnung fließen sollen: Arbeits-, sonstige, Urlaubs-, Krankheits- und/oder Ausgleichsstunden.

Das Tool ‚Arbeitszeitstatistiken‘ errechnet Ihnen automatisch die durchschnittliche Arbeitszeit und berücksichtigt dabei alle erfassten Zeiten des Mitarbeiters. Nach der Berechnung können Sie die errechneten durchschnittlichen Stunden übernehmen und die Urlaubs- bzw. Krankheitstage erfassen.

Da die Regelungen zur Entgeltfortzahlung in den Tarifverträgen variieren, kann Timecount Ihnen leider keine rechtlichen Hinweise nennen, welche erfassten Stunden bei Ihrem gewählten Tarifvertrag mit in die Berechnung fließen müssen. Das Tool lässt sich jedoch flexibel bedienen, damit es für alle Tarifverträge verwendet werden kann.

Mitarbeiter Timecount Arbeitszeitstatistik

Per Klick: Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit

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